Poisson- Gleichung und Greensche Funktion
65px|Kein GFDL | Der Artikel Poisson- Gleichung und Greensche Funktion basiert auf der Vorlesungsmitschrift von Franz- Josef Schmitt des 1.Kapitels (Abschnitt 3) der Elektrodynamikvorlesung von Prof. Dr. E. Schöll, PhD. |
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{{#set:Urheber=Prof. Dr. E. Schöll, PhD|Inhaltstyp=Script|Kapitel=1|Abschnitt=3}} Kategorie:Elektrodynamik __SHOWFACTBOX__
Poisson- Gleichung und Greensche Funktion
Dies ist nicht anderes als die berühmte Poisson- Gleichung
Eine partielle DGL zur Berechnung des elektrischen Potenzials für eine vorgegebene Ladungsverteilung.
Die Eindeutigkeit kommt aus den Randbedingungen:
Entweder: 1) hinreichend rasch für
oder 2) sei gegeben auf Flächen im Endlichen, Beispielsweise Leiteroberflächen
Lösung zu 1):
für hinreichend rasch abfallendes
Einsetzen in Poisson- Gleichung:
, falls Integration und Differenziation vertauschbar, also über verschiedene Koordinaten ausgeführt wird.
Man definiere für ein festes , dass
Also:
Dies ist aber ein Widerspruch zu
Grund ist , dass die Vertauschung von und sowie auch die obige Umformung nicht erlaubt ist für , also s=0 ( Singularität!!)
Stattdessen für beliebige V:
Nun kann man mit vertauschen. Dies ist erlaubt, falls der Integrand von nach der Vertauschung stetig ist !:
Somit:
aber:
Somit:
Mathematisch streng gilt im Distributionen- Sinn:
Mit Hilfe der delta- Distribution, die auf eine Testfunktion anzuwenden ist !
Greensche Funktion der Poisson- Gleichung
Eine Fourier- Transformation von liefert
Man kann schreiben:
Die einfache Fourier- Transformierte Form von , nur dass der Fourier- transformierte Greens- Operator angegeben werden kann.
Die Rücktransformation löst dann die Poiisson-gleichung:
Es gilt:
Das heißt, die Greensfunktion ist eine Lösung der Poissongleichung für eine Punktladung q=1 an
Insbesondere bei speziellen Randbedingungen
ist die Greensfunktion dann:
Denn
Für eine beliebige Ladungsverteilung ist also die Lösung der Poissongleichung
wobei die Identität insgesamt nur für die Randbedingungen gilt, ansonsten ist G durch die andern Randbdingungen festgelegt.